|
Rechnung mit Lohnausweisung |
Hauptseite zurück weiter |
|
Ausdruck einer Rechnung mit Lohn- und Materialausweisung in der Fußzeile. (Nach § 35a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes können Privatpersonen oder Eigentümer einer zu Wohnzwecken selbst genutzten Wohnung pro Haushalt und Jahr 20% von maximal 3.000 Euro der Handerwerkerkosten (Lohnanteil), also bis zu 600 Euro, in der Steuererklärung geltend machen.
|