Rechnung mit Lohnausweisung

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Ausdruck einer Rechnung mit Lohn- und Materialausweisung in der Fußzeile.

(Nach § 35a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes können Privatpersonen oder Eigentümer einer zu Wohnzwecken

selbst genutzten Wohnung pro Haushalt und Jahr 20% von maximal 3.000 Euro der Handerwerkerkosten (Lohnanteil),

also bis zu 600 Euro, in der Steuererklärung geltend machen.

 

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